CDU und GRÜNE bremsen Verwaltung aus
Im Haupt- und Finanzausschuss stand zwei Mal das Thema Steuern auf der Tagesordnung: die Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer B – erfreulicherweise ohne Erhöhung – sowie die Einführung einer Zweitwohnungssteuer.
Hebesatz Grundsteuer B
Da für 2026 noch kein Haushalt beschlossen ist, wollte die Verwaltung, um für die Alfterer Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit zu schaffen, bereits jetzt die Hebesätze festlegen. Dieses Vorgehen wurde in der Vergangenheit über viele Jahre hinweg unter dem vorherigen CDU-Bürgermeister regelmäßig angewandt.
Vorteil dieses Vorgehens
- Mit einem beschlossenen Hebesatz muss die Verwaltung nur einmal zu Jahresbeginn einen Steuerbescheid verschicken.
- Sie kann die Grundsteuer ohne Zwischenfinanzierung mit dann anfallenden Zinskosten so früh wie möglich einziehen.
- Es wird Verwaltungsaufwand gespart, weil kein zweiter Bescheid nötig ist.
Nachteil dieses Vorgehens
- Mit der Festlegung des Hebesatzes vor der eigentlichen Haushaltsberatung schränkt der Rat seinen planerischen Handlungsspielraum ein.
- In den letzten Jahren der strengen Haushaltskonsolidierung gab es jedoch nach der Haushaltsberatung so gut wie keine zusätzlichen Ausgaben.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit Stimmenmehrheit von CDU und GRÜNEN von der Tagesordnung abgesetzt. Erstaunlicherweise kritisierte die CDU das von ihrem vorherigen Bürgermeister seit Jahren ständig angewandte Verfahren nun zum ersten Mal.
Unsere im Ausschuss vorgetragenen Bedenken, dass bei diesem Verfahren zu Jahresbeginn keine Grundsteuer eingezogen werden könne, wurden dort noch zurückgewiesen – es sei auch mit der Vertagung möglich, weiterhin den alten Grundsteuer-Hebesatz zugrunde zu legen.
Nur zwei Tage später im Gemienderat wurden unsere Bedenken dann jedoch bestätigt. Neue Information aus der Verwaltung: Ohne Beschluss einer Grundsteuer-Hebesatzung müsste zunächst ein Vorauszahlungsbescheid erstellt werden, auf den nach Haushaltsbeschluss 2026 ein gesonderter Festsetzungsbescheid folgen müsste. Das bedeutet doppelten Verwaltungsaufwand und doppelte Versandkosten.
Dies veranlasste CDU und GRÜNE dazu, ihren Kurs zu korrigieren und der Grundsteuer-Hebesatzung schließlich doch zuzustimmen.
Sollten in den anstehenden Haushaltsberatungen keine Überraschungen auftauchen, ist davon auszugehen, dass der Hebesatz der Grundsteuer B für 2026 ohne Erhöhung bei 904 % bleibt.
Zweitwohnungssteuer
CDU und GRÜNE blockieren weitere Einnahmequelle
Auf der Tagesordnung stand auch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Menschen, die ihren Zweitwohnsitz in Alfter haben, sollen damit eine zusätzliche Abgabe leisten.
Diese Steuer schafft nicht nur eine neue Einnahmequelle, sie verfolgt auch ein weiteres Ziel: Menschen sollen motiviert werden, ihren Erstwohnsitz nach Alfter zu verlegen. Dadurch erhält die Gemeinde höhere Schlüsselzuweisungen vom Land – eine der wichtigsten Einnahmequellen im Haushalt.
Die Verwaltung hatte dazu eine nachvollziehbare Kostenkalkulation vorgelegt:
Rund 29.000 € jährlichen Einnahmen stehen etwa 2.100 € Personalkosten gegenüber. Nur im Einführungsjahr liegen die Kosten für den Aufwand mit ca. 7.800 € etwas höher.
Ein weiterer positiver Aspekt: Im Zuge der Umsetzung würde das Melderegister bereinigt und der Datenbestand aktualisiert – ein sinnvoller Nebeneffekt. Eigentlich also eine klare Sache.
Nicht so für CDU und GRÜNE. Eine konsistente Argumentationslinie der Ablehnung war für uns nicht erkennbar. Besonders widersprüchlich war die Haltung der CDU: Sie stellte die Zahlen der Verwaltungsvorlage in Frage, ohne eigene Zahlen zu nennen. Gleichzeitig kritisierte sie, die Maßnahme lohne sich finanziell nicht – um anschließend eine lange Liste von Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer zu fordern, nur um danach darauf hinzuweisen, dass sich die Steuer mit diesen Ausnahmen erst recht nicht lohne.
Als sich abzeichnete, dass die Einführung der Steuer an CDU und GRÜNEN scheitern würde, beantragte die FDP, das Thema zur Beratung möglicher Ausnahmen erneut in den Fachausschuss zu verweisen. Das haben wir zusammen mit der Ratsmehrheit unterstützt, damit das Thema nicht direkt wieder in der Schublade verschwindet.
Bislang gehen so noch keine Einnahmen verloren, die Zweitwohnungssteuer kann erst ab dem 1.7.2026 erhoben werden. Wir informieren wie es weitergehen wird.
Warum Kompetenz für Alfter die Zweitwohnungssteuer unterstützt
- Die Einnahmen sind kein Einmaleffekt, sondern fließen jährlich. Sie sind eine strukturelle Verbesserung im Gemeindehaushalt.
- Wenn Menschen um die Steuer zu vermeiden ihren Erstwohnsitz nach Alfter verlegen, erhalten wir statt der Zweitwohnungssteuer höhere Schlüsselzuweisungen vom Land.
- Angesichts unserer mittelfristigen Finanzplanung, mit einer deutlichen Grundsteuererhöhung im Jahr 2027, halten wir sinnvolle und ökonomisch tragfähige Maßnahmen zur Einnahmesteigerung für dringend notwendig.

