Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger, nachdem die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt wurden. Die Grundsteuerreform sollte eigentlich für keinen Mehraufwand sorgen, aber die großen Unterschiede bei den Bescheiden zeigen, dass die Umsetzung schwierig ist. Viele Bürger und Unternehmen müssen mehr zahlen, während andere weniger zahlen. Insgesamt soll die Steuerreform jedoch keine höheren Einnahmen für die Gemeinde bringen.
Stimmt das?
Der Gemeinderat hat am 5. Dezember 2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B von 995 Prozent auf 904 Prozent zu senken, um den Vorgaben des Landes NRW zu folgen und die Steuer reformgerecht und aufkommensneutral zu gestalten.

(Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze)
Für die Grundsteuer A wurde der Hebesatz von einer Ratsmehrheit aus CDU und GRÜNEN mit 750 Prozent – also unter der Empfehlung des Landes von 1.016 Prozent – festgelegt. Dies führt jedoch zu Mindereinnahmen, ohne dass dafür eine Refinanzierung vorgeschlagen oder gar beschlossen wurde.
Um Gerüchten entgegenzuwirken, dass die Gemeinde heimlich von der Grundsteuerreform profitieren will: Die ursprünglich geplanten Einnahmen von 8,35 Millionen Euro aus der Grundsteuer B auf Basis des alten Hebesatzes von 995 Prozent wurden mit dem Haushaltsbeschluss am 5. Dezember 2024 um rund 200.000 Euro auf 8,15 Millionen Euro gesenkt. Die aktuellen Zahlen aus den verschickten Bescheiden bestätigen diese Schätzung.
Wir werden die Entwicklung genau im Blick behalten, ob für das Jahr 2026 nachgesteuert werden muss, vielleicht auch über unterschiedliche Hebesätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Allerdings werden wir dies auf der Grundlage gesicherter Daten entscheiden – um nicht in ein ähnliches Chaos wie die Stadt Bonn zu steuern. Dort wurde zur nächsten Fälligkeit am 15.2.2025 gar keine Grundsteuer festgesetzt. Das führt zur erhöhten Kreditaufnahme und zusätzlichen Kosten. Ein solches Vorgehen kann sich Alfter keinesfalls leisten!
Susanne Zeidler