Strukturierte Haushaltspolitik statt spontaner Ausgaben

Rathaus Schwarz Weiss

Unnötige Ausgaben im Haupt- und Finanzausschuss am 27.03.2025

Im Haupt- und Finanzausschuss wurden erneut Mittel ausgegeben, die nicht zwingend erforderlich waren. Wir haben alle drei Maßnahmen nicht mitgetragen, obwohl wir eine davon inhaltlich für sinnvoll halten.

Die beschlossenen Maßnahmen:

  1. Verbesserung der Fahrradinfrastruktur: Ein guter Bürgerantrag zur besseren Beleuchtung von Radwegen. Zwei zusätzliche Laternen kosten jedoch 7.000 €.
  2. Ausbau der Weberstraße im Bereich Villestraße: Die Gemeinde trägt 10% der Planungskosten in Höhe von 51.300 € und Ausbaukosten von 340.000 €, insgesamt also ca. 39.130 €, zuzüglich der Kosten der Zwischenfinanzierung.
  3. Ersatzbeschaffung für zwei Dienstwagen: Kosten von ca. 8.000 € pro Jahr.

Warum haben wir nicht zugestimmt?

Die angespannte Haushaltssituation lässt solche zusätzlichen Ausgaben nicht zu. Wir stehen vor einer der schwersten finanziellen Krisen der Gemeinde, die leider droht, in Vergessenheit zu geraten. Die Grundsteuer B ist bereits auf einem historischen Höchststand von 904 % (990 % nach alter Berechnung vor der Grundsteuerreform). Doch es kommt noch schlimmer:

Der aktuelle Haushalt der Gemeinde Alfter für 2025 geht von folgenden Grundsteuereinnahmen aus:

  • 2025: 8,148 Mio. € (Hebesatz: 904 %)
  • 2026: 11,241 Mio. € (Hebesatz: ca. 1.247 %)
  • 2027: 13,342 Mio. € (Hebesatz: ca. 1.480 %)
  • 2028: 15,535 Mio. € (Hebesatz: ca. 1.724 %)

Ohne drastische Konsolidierungsmaßnahmen droht bis 2028 nahezu eine Verdopplung der Grundsteuer. Zudem sind die Kosten für den Erweiterungsbau des Gymnasiums Alfter noch nicht genau beziffert, was zusätzliche Unsicherheiten schafft.

Fehlende Planbarkeit und Verlässlichkeit

Der Bürgermeister und die Ratsmehrheit haben kein Konzept für eine geordnete Haushaltspolitik. Die oben genannten Beispiele zeigen, dass es keine klaren Regeln zur Ausgabenkontrolle gibt.

Beispiel 1 – Beleuchtung Radweg Die Verwaltung schlug vor, die Kosten für die Beleuchtung in die Haushaltsberatungen für 2026 aufzunehmen. So hätte der Rat alle Ausgaben im Gesamtzusammenhang gewichten können – mit Blick auf die Grundsteuerentwicklung. Hier hätten wir zugestimmt.

Stattdessen setzte die CDU mit Unterstützung der Grünen durch, die Leuchten direkt mit Haushaltsmitteln aus 2025 zu finanzieren. Dies bedeutet unkoordinierte Mehrausgaben ohne übergeordnete Betrachtung des Haushalts.

Zudem liegt diesem Vorgehen ein fundamentaler Irrtum zugrunde: Es wird so getan, als könne nicht ausgegebenes Geld einfach anderweitig genutzt werden. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Einsparpotenzial, das genutzt werden sollte.

Beispiel 2 – Ausbau Weberstraße Der Ausbau ist nicht zwingend erforderlich. Die Kosten für die Gemeinde werden komplett über Kredite finanziert. Dadurch steigen die Kosten durch Zinsen zusätzlich. Solange die Kosten für den Gymnasiums-Ausbau nicht klar sind, sollten solche Ausgaben unterlassen werden.

Beispiel 3 – Ersatzbeschaffung Dienstwagen Die Verwaltung hatte in der Haushaltslenkungsgruppe selbst vorgeschlagen, den Fuhrpark zu verkleinern. Nun wurde diese Maßnahme jedoch verworfen. Stattdessen werden neue Fahrzeuge angeschafft, obwohl es alternative Lösungen gibt (z. B. Kilometergeld für Mitarbeiter, die eigene Fahrzeuge nutzen).

Notwendigkeit klarer Regeln zur Ausgabenkontrolle

  • Keine Ausgaben ohne Gesamtbetrachtung: Jeder Euro muss im Haushaltskontext abgewogen werden.
  • Spontane Entscheidungen vermeiden: Haushaltsmittel dürfen nicht aufgrund von „Bauchgefühl“ verwendet werden.
  • Nicht getätigte Ausgaben sind Einsparpotenziale: Sie sind keine „freien Mittel“, sondern Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung.

Nur mit einer konsequenten, vorausschauenden Finanzpolitik kann das Vertrauen der Bürgerschaft in die Haushaltspolitik zurückgewonnen werden.

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