Alfter, 03.02.2025 – Der neue Landschaftsplan des Rhein-Sieg-Kreises missachtet wesentliche Naturschutzvorgaben und stellt wertvolle Schutzgebiete im Villewald nicht unter Schutz.
Nur wir haben die Ausweisung als Naturschutzgebiet beantragt, leider ohne Erfolg.
Auch von Seiten Bündniss 90/Die GRÜNEN, der CDU oder der SPD gab es keine Unterstützung dafür.
Die Fraktion Kompetenz für Alfter kritisiert diese Entscheidung als unzureichend und rechtlich bedenklich und folgenschwer für den Artenschutz.
Ignorierte Schutzgebiete und fehlende Begründung
Trotz klarer Vorgaben aus dem Regionalplan, (der den gesamten Villewald als Naturschutzgebiet vorsieht) und aktuellen Biotopkartierungen des LANUV werden wichtige FFH-Lebensraumtypen und Biotopverbundflächen laut LANUV „von landesweit herausragender Bedeutung“ nicht als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Der Kreis liefert dafür keine schlüssige Begründung.
Skurrile Schutzmaßnahmen statt klarer Vorgaben
Anstelle verbindlicher Schutzmaßnahmen schlägt der Kreis lediglich eine freiwillige Beratung der Waldbesitzer vor – eine Maßnahme ohne rechtliche Wirkung. Zudem führt der Kreis wirtschaftliche Interessen der Holzwirtschaft als Begründung an, obwohl die bestehende Nutzung -laut Kreis vorwiegend Bereitstellung von Brennholz- durch einen erweiterten Naturschutz nicht beeinträchtigt würde.
Formale und inhaltliche Mängel
Der Landschaftsplan widerspricht den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (§ 4 ROG) sowie den Erfordernissen des Naturschutzgesetzes NRW (§ 7 LNatSchG NRW). Notwendige Begründungen fehlen, wodurch der gesamte Plan aus unserer Sicht von der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht nicht standhalten kann.
Widerspruch angekündigt
Die Fraktion „Kompetenz für Alfter“ wird gegen den Landschaftsplan Widerspruch bei der Kommunalaufsicht einlegen, sollte der Kreis nicht nachbessern. „Dieser Plan ist ein Rückschritt für den Naturschutz. Wir werden uns für eine Korrektur einsetzen, um die wertvollen Naturräume im Villewald zu erhalten“, so die Fraktion.
Die Hintergründe
Der Landschaftsplan Alfter wird vom Kreis neu aufgestellt. Im Beteiligungsverfahren beantragten wir im Umweltausschuss, das bestehende Naturschutzgebiet um eine grün markierte Fläche zu erweitern und diese in die Stellungnahme der Gemeinde Alfter aufzunehmen. 1 Dazu legten wir dem Ausschuss eine erläuternde Präsentation vor. 2
Ziel war es, weitere FFH-Lebensraumtypen unter Schutz zu stellen, die besonders ökologisch wertvoll sind. Der Fachausschuss stimmte einer sichelförmigen Erweiterung nördlich des Gebiets zu, doch der Kreis folgte der Stellungnahme der Gemeinde Alfter nicht.
In der zweiten Beteiligung, der Offenlage, lehnten die CDU, GRÜNEN, SPD und UWG schließlich die Erweiterung wieder ab.
Mehr ins Detail
Bei raumbedeutsamen Planungen, einschließlich des Landschaftsplans, sind die Ziele der Raumordnung zu beachten und in Entscheidungen einzubeziehen (§ 4 ROG). Für die Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 3 „Alfter“ ist eine strategische Umweltprüfung erforderlich (§ 9 LNatSchG NRW). Dabei müssen die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 UVPG berücksichtigt werden.
Im Textteil A fehlen konkrete Angaben zu den Zielen und Festsetzungen des Regionalplans für das Plangebiet. Zwar wird auf die Berücksichtigung übergeordneter Pläne verwiesen, doch fehlen rechtliche Einordnungen und eine Auseinandersetzung mit den Vorgaben der Regionalplanung. Besonders im Villewald wurden die Festsetzungen des Regionalplans, der dort ein Naturschutzgebiet vorsieht, nicht übernommen oder begründet.
Wichtige Schutzbereiche (BSN, FFH-Lebensraumtypen, Biotopverbundflächen) wurden nicht folgerichtig als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die Umweltprüfung enthält keine detaillierte Analyse dieser Schutzgüter. Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet (2.2-5) reicht nicht aus, um die Ziele des Naturschutzes und der Biodiversität zu gewährleisten.
Die unzureichende Schutzfestsetzung hat erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft. Insbesondere bleiben zentrale Schutzbereiche unberücksichtigt, was einen gravierenden Mangel darstellt. Dies bildet den Kern der Kritik der Fraktion „Kompetenz für Alfter“. Weder die nachgereichte Antwort des Kreises noch der Erörterungstermin am 23.01.2024 konnten Klarheit schaffen.
Auch die Argumentation des Rhein-Sieg-Kreises überzeugt nicht: Eine freiwillige Beratung durch das Forstamt kann den Biotopverbund nicht sicherstellen, da sie nicht rechtsverbindlich ist. Es entsteht der Eindruck, dass die Holzwirtschaft übermäßig Einfluss genommen hat, während Schutzgüter vernachlässigt wurden.
Wir fordern eine kommunalaufsichtliche Prüfung des Landschaftsplans Nr. 3 „Alfter“, sollte der Rhein-Sieg-Kreis nicht nachbessern.
Rechtliche Grundlagen
- Die Landschaftsplanung hat nach BNatSchG §8 die Aufgabe,
- die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und
- die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur
und Landschaft im Planungsraum auswirken können.
- § 7 LNatSchG NRW sagt zum Landschaftsplan:
- Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität sind im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen.
- Dabei sind die sich aus den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ergebenden Anforderungen untereinander und gegenüber den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen gerecht abzuwägen.
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- Unterlagen in der Offenlage/Entwurf LP Alfter:
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/buergerbeteiligung-landschaftsplan-nr-3.php
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen/neuaufstellung-landschaftsplan-3/Festsetzungskarte-Vorentwurf-LP3.pdf
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen/neuaufstellung-landschaftsplan-3/Anlagekarte-Vorentwurf-LP3.pdf
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen/sonstige-oeffentliche-bekanntmachungen/neuaufstellung-landschaftsplan-3/Text-Teil-BC-Vorentwurf-LP3.pdf